Einfache Schritte und kurze Wege
Vom Personalbedarf zur erfolgreichen Zusammenarbeit – so nutzen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber das DLZ:
Die Firmen teilen dem DLZ oder direkt der örtlichen Arbeitsagentur/Jobvermittlung ihren kurz- oder mittelfristigen Personalbedarf mit.
- Die Arbeitsagentur schlägt geeignete Bewerber vor.
- Das DLZ übernimmt die Einstellung und die damit verbundenen Arbeitender Personalsachbearbeitung.
- Der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin erhält einen Arbeitsvertrag.
- Die Bezahlung erfolgt zu tariflichen Konditionen.
- Die Abrechnung erfolgt anhand der eingereichten Stundenzettel.
Das DLZ übernimmt die Sozialabgaben und sonstige tarifliche Leistungen wie beispielweise Ansprüche aus Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Unfallversicherung (BG) sowie das gesamte Personalmanagement.